Die Dauer einer Kündigungsschutzklage kann variieren, abhängig von individuellen Umständen und
der Gerichtsbelastung. In der Regel wird der Termin zur Güteverhandlung innerhalb von 4 Wochen
nach Klageerhebung vom Gericht festgesetzt. Über 90% aller Klagen enden durch einen Abfindungsvergleich in diesem Termin. Kommt ein Vergleich nicht zustande, dauert der Prozessmehrere Monate. Wir streben jedoch stets an, Ihre Interessen zügig zu vertreten und eine effiziente
Lösung zu finden. Häufig sind außergerichtliche Einigungen möglich, die den Prozess nochmals
beschleunigen können.